Abmahnung von KOMSA sorgt für Erheiterung
Abmahnverfahren sind im Mitmach-Web eine zivilrechtliche Bestie, vor der sich Blogger, Twitterer und Inhaber von Profilseiten auf MySpace, Facebook oder StudiVZ fürchten. Gerade da zusammengestellte Informationen und geteilte Meinungen in der Freizeit der Betreiber um Aufmerksamkeit buhlen, ist ein anwaltliches Schreiben mit Kostennote stets ein unwillkommenes Briefkasten-Futter. Auch Kleinstunternehmen und Vereine, die sich im Internet präsentieren, sind ab und an Empfänger derartiger Schreiben. Erscheinen die Abmahnungen unverhältnismäßig, gerade wenn ein multinationaler Großkonzern einen Blogger trifft, breiten sich Wellen der Empörung durch die Bloggosphäre aus. Erscheint die Sache obendrein noch aberwitzig, z.B. aufgrund der geringen Schadenshöhe oder überzogener Streitwertansetzung, kommt ggf. noch die Ansicht auf, dass die Meinungsfreiheit unterdrückt werden soll, mündet die Empörungswelle oftmals in Artikeln in der Mainstream-Presse. Ein Imageverlust für das Unternehmen ist die Folge, woraufhin gütliche Einigungen erreicht werden.
Selten haben Abmahnungen derartig belustigende Wirkung wie die heute verbreitete KOMSA-Geschichte. Der Fall ist einfach: wegen Rufausbeutung verlangte KOMSA, in der Region um Chemnitz für seine sozialen Einrichtungen und seine wirtschaftliche Bedeutung bekannt, von zwei Seitenbetreibern eine Unterlassung. André Bienzeisler von 4phones.de und Karsten Windfelder von 100 Partnerprogramme.de hatten angeblich das Logo des Handy-Händlers in ihre Seiten eingebettet: Rufausbeutung lautete der Vorwurf. Verdächtigung und Abmahnung waren jedoch ein “Irrtum” – so hatte ein Werbeblocker im Firmennetz der Hartmannsdorfer auf den beiden abgemahnten Seiten die Werbeanzeigen ausgeblendet und durch das eigene grüne Pfeil-Firmenlogo ersetzt. Die Enschuldigung folgte stehenden Fußes. Die Anti-PR-Welle rollte jedoch.
So scheint die Sache heute zahlreiche Mittagspausen versüßt zu haben und der Hashtag #Komsa breitete sich ab 12 Uhr in Windeseile bei Twitter aus. Wie in anderen Fällen vorher, nimmt die Welle ihren Lauf, sodass am Abend der Internetgott auf Suchposition 1 nicht mehr die Seite des 700 Mio. Euro Umsatz Unternehmens listet, sondern diverse Meldungen unter den Überschriften “Witz-Abmahnung”, “Die lustigste Abmahnung des Jahres” (SPIEGEL online) oder “dümmste Abmahnung des Jahres”. Manch einer vermutete bereits eine geschickte virale Kampage dahinter, denn in der Telekommunikation – Informationstechnologie tätig, sucht das Unternehmen fast ununterbrochen nach technischen Mitarbeitern, die gerade unter Bloggern und Twitteren zu finden sind.












[...] abmahnung von kosma sorgt für erheiterung (chemnitz-lebt.de) [...]
Ich finde es klasse, wenn sich ein abmahnendes Unternehmen derart lächerlich macht. Wenn ein Unternehmen nicht wenigstens versucht sich einvernehmlich zu einigen, ist das der gerechte Lohn.
[...] “Erscheinen die Abmahnungen unverhältnismäßig, gerade wenn ein multinationaler Großkonzern einen Blogger trifft, breiten sich Wellen der Empörung durch die Bloggosphäre aus. Erscheint die Sache obendrein noch aberwitzig, z.B. aufgrund der geringen Schadenshöhe oder überzogener Streitwertansetzung, kommt ggf. noch die Ansicht auf, dass die Meinungsfreiheit unterdrückt werden soll, mündet die Empörungswelle oftmals in Artikeln in der Mainstream-Presse. Ein Imageverlust für das Unternehmen ist die Folge, woraufhin gütliche Einigungen erreicht werden.” (Quelle: chemnitz-lebt.de) [...]
[...] Abmahnung des Jahres – indiskretionehrensache.de Empörung durch die Bloggosphäre – chemnitz-lebt.de Ein heißes Eisen heute – “Heißer Kandidat für die misslungenste Abmahnung des Jahres” [...]
[...] Abmahnung des Jahres? | Chosy [...]
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